Abstimmungsbeschwerde: Abstimmungsgeheimnis ist gefährdet - Genna Website 2018

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Johannesskirche Strättligen
Abstimmungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt

Das Abstimmungsgeheimnis gilt auch für kirchliche Abstimmungen

Als ich am 3.4.2018 die Abstimmungsunterlagen zur Initiative Pro Johanneskirche Strättligen zur Hand nahm, war ich schockiert. Da soll man schriftlich abstimmen, aber das Kuvert für den Stimmzettel enthält 8 grosse Löcher, die zudem so platziert sind, dass man ohne grosse Anstrengung beim Herausnehmen des Ausweises sieht, wie jemand gestimmt hat. Das Abstimmungsgeheimnis ist so nicht gewährleistet.

Aus diesem Grunde habe ich mich sofort beim Präsidenten des Kleinen Kirchenrats erkundigt, ob bereits Massnahmen zur Behebung dieses krassen Fehlers getroffen wurden. Dies wurde verneint, d.h. ihm war die Problematik offenbar nicht einmal bewusst. Seine einzige Reaktion war: "Ich bin enttäuscht von dir......".  Doch halloh: das Abstimmungsgeheimnis ist nicht eine Nebensache, über die ich einfach hinwegsehen will und darf. Zu sehr wird eben von den Behörden in dieser Sache Druck aufgebaut, sodass kaum ein Mitarbeiter von Thun Stadt sich erlauben würde, mit Ja zu stimmen. Und dass ich mich als Befürworter der Initiative (aber eben nicht als Mitglied des Komitees) zu erkennen gebe, ist mein demokratisches Recht und sollte eigentlich für einen Präsidenten nicht Anlass sein, mir das Vertrauen zu entziehen. Uebrigens: Ich finde Willy Bühler nach wie vor einen ausgezeichneten Präsidenten, auch wenn ich in dieser Sachfrage nun nicht gleicher Meinung bin wie er. Enttäuscht bin ich höchstens über den Umgangston, den die kirchlichen Behörden anschlagen.

Deshalb sah ich mich gezwungen, beim Regierungsstatthalter eine Abstimmungsbeschwerde einzureichen, damit dieser Fehler korrigiert wird. Da aus den Unterlagen wie auch aus der Homepage der Gesamtkirchgemeinde nicht hervorgeht, wie die Auszählung (d.h. Oeffnung der Abstimmungskuverts, Prüfung der Ausweise, Auszählung) organisiert ist, habe ich den Regierungsstatthalter gebeten, für die ordnungsgemässe Ausmittlung besorgt zu sein. Für den Wahlkris Thun-Stadt sind als einzige Mitglieder des Wahlausschussess Heinz Leuenberger und Christina Jaccard bezeichnet, beide sind heftige Gegner der Initiative. Ich verstehe überhaupt nicht, wie man einen Wahlausschuss einzig aus Exekutivmitgliedern zusammensetzen kann, das heisst: für mich ist das kein "Wahlausschuss", sondern die "Zuständigkeit innerhalb des Kirchgemeinderats". Solche Fehler untergraben das Vertrauen in die Behörden  - leider, denn persönlich habe ich nichts gegen Heinz Leuenberger und Christina Jaccard, doch als "Wahlausschuss" können sie nicht gelten.

Uebrigens: Ich habe die Beschwerde ohne Rücksprache mit dem Pro-Komitee gemacht. Ausser dem Präsidenten der Gesamtkirchgemeinde habe ich vorgängig auch niemanden kontaktiert. Eine Kopie der Beschwerde ging an den Präsidenten der Gesamtkirchgemeinde und an den Präsidenten des Initiativkomitees.
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